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Legales Tuning von Chip-Racing

Wir sind stehts bestrebt, ein möglichst grosses Angebot an legalen Tuningvarianten anbieten zu können. Unsere Palette an legalen Leistungssteigerungen sieht im Moment so aus:

Subaru

Mitsubishi

Toyota

Nissan

Honda

Ford

 

Chip-Racing Toyota GT86 / Subaru BRZ tuning: CRTEK3 Turbo

Natürlich bieten wir neben unseren legalen Leistungssteigerungen auch diverse andere legale Teile von verschiedenen Herstellern für verschiedene Fahrzeuge an.

Alles Tein Gewindefahrwerke werden mit DTC-Gutachten für Domlager und Eignungserklärungen für die Dämpfer geliefert und können somit problemlos eingetragen werden. Dies gilt auch für alle KW-Gewindefahrwerke.

Des weiteren haben wir DTC-Gutachten für Cusco Domstreben für alle Subaru Impreza Modelle ab 1993.

Natürlich führen wir auch Auspuffanlagen und vieles mehr mit Gutachten in unserem Sortiment!

Die Problematik

Die Problematik mit getunten Autos und unserem Gesetz gibt es nicht erst seit Gestern. Dennoch, die Kontrollen werden immer strenger und die Strafen immer höher.

Durch die Gesetze, Vorschriften und Kontrollorgange vergeht manch einem die Freude und der Spass am getunten Auto. Je nach Vergehen ist der Ausweis weg oder das Fahrzeug stillgelegt. Die Folgen sind mühsam, teuer und unangenehm. Fälschlicherweise sind viele Automobilisten der Meinung, dass Leistungssteigerungen bis 20% legal sind und ohne Gutachten machbar sind. Diese Information ist allerdings falsch, jegliche Art von Tuning oder Leistungssteigerung muss mittels eines Gutachten eingetragen werden. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Um dies zu verhindern arbeitet Chip-Racing seit Jahren an legalen Tuning-Paketten für diverse Fahrzeuge, um unseren Kunden weiterhin den vollen Genuss getunter Autos zu ermöglichen, ohne das Risiko einer hohen Busse wegen illegalen Änderungen am Fahrzeug!

Was benötigt man für ein legales Tuning?

Solche Homologationen sind sehr aufwändig und kostspielig. Ein Beispiel an Hand des Subaru WRX STI MY2011.

Chip-Racing Subaru WRX STI CRTEK2 legal

Abgaszyklusmessung

Der grösste, teuerste und schwierigste Punkt bei einer Homologation einer Leistungssteigerung stellt die Abgaszyklusmessung dar. Hier wird die gleiche Prüfung durchgeführt wie der Fahrzeugimporteur beim Standartfahrzeug durchführen muss. Dabei müssen ebenfalls alle Abgaswerte dem originalen Fahrzeug und dem Jahrgang entsprechenden Euro-Normen entsprechen. Im Falle des STI ist das die Euro5 Norm. Diese Euro5 Abgaszyklusmessung umfasst eine 20-minütige Fahrt auf einem Prüfstand inklusive Kühlkammer um möglichst realistische Bedingungen zu simulieren.

Diese Messung wird in 2 Phasen unterteilt. Die 1. Phase dauert 800 Sekunden und simuliert den Kaltstart- und die Fahrt durch eine Stadt bis zur Überland- und Autobahnfahrt. Die 2. Phase simuliert den Betrieb in warmen Zustand auf einer Überlandstrasse und Autobahn. Die Geschwindigkeiten sind vorgegeben und werden in einem definierten Zyklus gefahren.

Hier ist zu sagen, dass die 1. Phase weit aus schwieriger zu bestehen ist, da die Katalysatoren im kalten Zustand sehr uneffektiv arbeiten und die Abgase dementsprechend schlecht reinigen, dazu kommt, dass das Gemisch im Kaltstart angereichert werden muss.

Mehr Details zum Abgaszyklustest finden sie hier.

Lärmmessung

Der nächste Punkt für eine Homologation ist die Lärmmessung. Diese Messung erfolgt ebenfalls nach dem gleichen Muster wie beim Fahrzeugimporteur. Heisst also, dass das Fahrzeug eine Vorbeifahrtsmessung bestehen muss.

Die Vorbeifahrtsmessung funktioniert wie folgt: Die Messstrecke beträgt 20 Meter, innerhalb dieser 20 Meter muss das zu messende Fahrzeug von 50km/h auf 61km/h beschleunigen und darf den Grenzwert zu keiner Zeit überschreiten. Schafft das zu prüfende Fahrzeug dies im 3. Gang, gilt die Regelung “Lex-Ferrari”. Der Vorteil ist ganz klar: Durch das Fahren im 3. Gang ist die Drehzahl und der Lärmwert tiefer und der Test einfacher zu bestehen.

Schafft das zu prüfende Fahrzeug auf den 20Metern keine Beschleunigung auf 61km/h wird das klassische Messverfahren angewendet. Soll heissen, dass das Fahrzeug jeweils einmal im 2. Gang und einmal im 3. Gang gemessen wird. Aus den beiden Werten wird der Mittelwert ermittelt. Das Einhalten der Werte ist mit diesem Verfahren deutlich schwieriger, da im 2. Gang bei höherer Drehzahl auch automatisch mehr Lärm entsteht.

Hier müssen ebenfalls die Originalwerte des Fahrzeugs eingehalten werden!

Nach der bestandenen Vorbeifahrtsmessung wird eine Referenzmessung im Nahfeld durchgeführt. Hier darf ein getuntes Fahrzeug lauter sein als ein originales.

Leistungsmessung

Die Leistungsmessung ist dann nur noch ein kleiner Teil der Homologation. Hier wird auf einem Leistungsprüfstand eine Messung durchgeführt, um die Leistung zu ermitteln, welche mit dem Tuning erreicht wird. Hier sind Leistungsteigerungen bis 40% ohne grösseren Aufwand realisierbar. Geht der Tuner über eine Leistungssteigerung von 40% hinaus, muss zusätzlich noch eine Prüfung der Bremsanlage sowie des Chassis durchgeführt werden.

Chip-Racing Toyota GT86 / Subaru BRZ Tuning: CRTEK3 Turbo Dynoplot

Wenn alle diese drei Punkte erfüllt sind, wird ein Gutachten für die Leistungssteigerung erstellt. Hier hat das Gutachten nur Gültigkeit, wenn am Fahrzeug immer die gleichen Komponenten verbaut sind, sprich der gleiche Luftfilter, die gleiche Auspuffanlage und die gleiche Software wie bei der Homologation.

 

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